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Abbuchungsauftrag
 
Tipp: Wüstenrot Top Giro - Kostenloses Girokonto plus VISA Kreditkarte
Mit dem Top Giro offeriert die Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank ein kostenloses Girokonto mit Allem, was dazu gehört. So kann beispielsweise eine kostenlose VISA Kreditkarte oder Prepaid-Kreditkarte mit beantragt werden, mit denen weltweit Bargeld verfügt und bargeldlos bezahlt werden kann. Das Girokonto selbst ist uneingeschränkt kostenfrei.

  • 0,00 Euro für Kontoführung
  • kostenlose ec-Karte
  • kostenlose Visa Kreditkarte (Classic oder Prepaid)
  • kostenfrei Bargeld an Auotmaten der Wüstenrot und im CashPool (mit der ec-Karte)
  • Guthabenzinsen auf dem Girokonto

Jetzt online beantragen

Es ist oft lästig, an monatliche Zahlungen zu denken. Gerade wenn man viel beschäftigt ist und den Kopf für andere Sachen freihalten möchte. Für solche Zahlungen bietet sich der Abbuchungsauftrag an.

Unter einem Abbuchungsauftrag versteht man, dass man einen Gläubiger ermächtigt einen bestimmten Betrag (auch unterschiedlicher Höhe) einmalig oder regelmäßig von seinem Konto abzubuchen. Solch ein Abbuchungsauftrag ist praktisch und wird häufig genutzt.

Bei der KFZ-Steuer ist es mittlerweile sogar schon Pflicht geworden. Wer ein Fahrzeug anmelden will kann dies nur noch machen, wenn dem Finanzamt einen Abbuchungsauftrag für die Steuer gegeben wird. Auch bei Telefongesellschaften oder Handyverträgen wird ein solcher Auftrag oftmals verlangt.

Für den Gläubiger ist es eine Art Sicherheit, denn er bucht die angefallenen Rechnungen zum bestimmten Tag ab und bekommt so meistens sein Geld. Ist das Girokonto mal nicht gedeckt, bucht er später noch einmal ab und berechnet die Mehrkosten dem Schuldner. Viele Gläubiger drängen einen Kunden auch dazu einem Abbuchungsauftrag einzuwilligen, damit sie die Sicherheit für ihre Rechnungen haben. Häufig wird ein Abbuchungsauftrag auch bei Internetgeschäften gemacht. Hier reicht es, die Bankverbindung bei Bestellung anzugeben und die Beträge werden dann vom Konto abgebucht.

Ein Abbuchungsauftrag ist die schriftliche Erklärung des Schuldners gegenüber seinem Bankinstitut, dass der Gläubiger das Konto des Schuldners belasten darf. Es handelt sich um eine Zahlungsvariante des Lastschriftverfahrens, das aber wesentlich seltener als die Einzugsermächtigung genutzt wird.

 
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Stichworte:
kostenloses Girokonto, zahlungsverkehr, Abbuchung
 
 
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