Werden Wertpapiere emittiert (ausgegeben), können diese mit einem Abgeld ausgestattet sein, d.h. der Anleger zahlt bei Erwerb einer solchen Urkunde den Nennwert abzüglich eines Prozentsatzes (unter pari = unter 100 %), erhält aber bei Fälligkeit sein Kapital plus das Abgeld (zu pari = zu 100 %) zurück. Das Abgeld stellt hier also den Ertrag (Zinsen) dar.
Beim Handel mit Optionsscheinen drückt die Bank bzw. der Emittent (Ausgeber) damit den Wert aus (in der Regel auch in %), um den der zu Grunde liegende Basiswert (z.B.
Aktie) beim Bezug über einen Optionsschein billiger ist, als beim Direkterwerb über die Börse. Das Gleiche gilt beim Erwerb von Futures.