Werbebuchung  
Impressum  
Unsere Projekte
  Das Finanz-Lexikon.de- Team
betreibt folgende weitere
Finanz- Verbraucherportale:
   
  Kostenlose Kreditkarte
VISA Cards und MasterCards
auf Dauer ohne Grundgebühr
www.kostenlose-kreditkarte.de
   
  Schufafreies Girokonto
incl. Prepaid-MasterCard
ohne Auskunft, ohne Ablehnung
www.global-mastercard.de
   
  Kredit ohne Vorkosten
Sofortentscheidung in 60s!
Jetzt hier online beantragen.
www.deutschland-kredit.de
   
  Kostenlose VISA Card
Bis zu 45 Tage zinsfrei zahlen
Antrag+ Entscheidung online!
www.deutschland-kreditkarte.de
   
Seite weiterempfehlen
  Informieren Sie jetzt
ihre Freunde über dieses
Finanzlexikon per FreeSMS.
»
   
Mehr Infos zum Thema
 
 
Abschreckung, aufsichtsrechtliche
 
Unter einer aufsichtsrechtlichen Abschreckung versteht man den Vorwurf seitens der Anleger an den Staat (Gesetzgeber) und an die zuständigen Aufsichtsbehörden, Börsengänge zu erschweren und damit Investoren abzuschrecken.
Als Ursache dafür wird vor allem das Übermaß bürokratischer Vorgänge und Regelungen genannt, die es immer schwieriger gestalten, den Börsenhandel überschaubar zu machen und einfach zu gestalten.

Seitens der Behörden und des Bundes steht allerdings der Schutz der Anleger im Vordergrund, wobei die vereinfach des Wertpapierhandels ebenfalls große Beachtung erhält und stets verbessert und überabreitet wird.
 
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
 
Stichworte:
aufsichtsrechtliche Abschreckung, Bürokratie
 
 
Volltext-Suche
Social Bookmarks
Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd
Google Bookmarks Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yigg
Buchstaben-Suche
 1   A   Ä   B   C   D   E   F   G     
 H   I   J   K   L   M   N   O   Ö     
 P   Q   R   S   T   U   Ü   V   W     
 X   Y   Z                 
Finanzbegriffe
Ein Projekt von Online Marketing Agentur | Alle Rechte vorbehalten