Die Betriebe, die Abzugskredite gewähren, müssen bei ihrer Eigenkapitalermittlung nach § 10
Kreditwesengesetz (KWG) diese berücksichtigen. Hier sind vor allem Darlehen an die Gesellschafter etc. gemeint.
Die Gewährung solcher Kredite muss auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeldet werden. Der Verfahrensweg dafür ist im § 4 der Anzeigenverordnung (AnzV) beschrieben.