Werbebuchung  
Impressum  
Unsere Projekte
  Das Finanz-Lexikon.de- Team
betreibt folgende weitere
Finanz- Verbraucherportale:
   
  Kostenlose Kreditkarte
VISA Cards und MasterCards
auf Dauer ohne Grundgebühr
www.kostenlose-kreditkarte.de
   
  Schufafreies Girokonto
incl. Prepaid-MasterCard
ohne Auskunft, ohne Ablehnung
www.global-mastercard.de
   
  Kredit ohne Vorkosten
Sofortentscheidung in 60s!
Jetzt hier online beantragen.
www.deutschland-kredit.de
   
  Kostenlose VISA Card
Bis zu 45 Tage zinsfrei zahlen
Antrag+ Entscheidung online!
www.deutschland-kreditkarte.de
   
Seite weiterempfehlen
  Informieren Sie jetzt
ihre Freunde über dieses
Finanzlexikon per FreeSMS.
»
   
Mehr Infos zum Thema
 
 
Ad-Hoc
 
Der Begriff „Ad-Hoc“ (auch Ad-hoc oder Ad hoc geschrieben) ist ein lateinischer Ausdruck und kann mit „zur Sache passend“ übersetzt werden. Im Allgemeinen versteht man darunter bestimmte Handlungsweisen oder Entscheidungen, die auf eine spezielle Situation abgestimmt oder aus einem bestimmten Grund heraus entstanden sind.
Den Ausdruck findet man beispielsweise auch im Finanz- und Börsenwesen in Bezug auf die gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten eines Institutes oder eine Unternehmens.

So kennt man beispielsweise die Ad-hoc-Publizität. Darunter versteht man  die Offenlegung von gewerblichen Informationen vor Allem börsennotierter Unternehmen (auch als Insiderinformationen bezeichnet), die zum Einen unmittelbar mit der Geschäftstätigkeit in Zusammenhang stehen und zum Anderen einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der Kurse an der Börse haben können. Daher sind diese Unternehmen verpflichtet (Ad-hoc-Publizitätspflicht), entsprechende situationsbedingte Informationen zu veröffentlichen.

Die rechtlichen Grundlagen für die Publizitätspflicht sind vorrangig …

… das Kreditwesengesetz (KWG)
… die Solvabilitätsverordnung (SolvV)
… das Handelsgesetzbuch (HGB)

Die Informationen sind in einer entsprechenden Meldung (Ad-hoc-Meldung) über geeignete Medien (z.B. Onlinepräsenz des Unternehmens, Zeitung etc.) zu veröffentlichen und dem breiten Publikum zugänglich zu machen. Außerdem müssen die Informationen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
 
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
 
Stichworte:
AdHoc, Ad-Hoc, Publizität, Ad hoc, Ad-hoc, Ad-hoc-Publizität, Ad-hoc-Meldung, Publizitätspflicht
 
 
Volltext-Suche
Social Bookmarks
Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd
Google Bookmarks Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yigg
Buchstaben-Suche
 1   A   Ä   B   C   D   E   F   G     
 H   I   J   K   L   M   N   O   Ö     
 P   Q   R   S   T   U   Ü   V   W     
 X   Y   Z                 
Finanzbegriffe
Ein Projekt von Online Marketing Agentur | Alle Rechte vorbehalten