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Änderungsmarge
 
Eine Änderungsmarge findet man im Bereich der Future-Geschäfte (unbedingtes Termingeschäft) und basiert auf der Anfangsmarge bei einem Future. Der Begriff "Marge" stammt dabei aus dem Französischen und bedeutet soviel wie "Preisspanne" oder "Differenz".
Grundsätzlich sind in einem Futur-Geschäft sowohl der Käufer als auch der Verkäufer dazu verpflichtet, eine Sicherstellung in Geld oder Wertpapieren zu erbringen. Dies erfolgt in Form einer Einschusszahlung, die bei Vertragsabschluss bei einer Bank oder einer Clearing-Stelle hinterlegt wird. Anfangs wird die Hähe dieser Marge von der EUREX (elektronisches Handelssystem) festgelegt, weshalb sie auch Anfangsmarge genannt wird. Danach wird sie börsentäglich auf Grund der Differenz zwischen dem vereinbarten Future-Preis und dem aktuellen Kassakurs neu berechnet und somit als Änderungsmarge bezeichnet.
 
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Stichworte:
Änderungsmarge, Anfangsmarge, Marge
 
 
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