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AGB, Allgemeinen Geschäftsbedingungen
 
Als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) definiert man für Verträge vorformulierte Vertragsbedingungen, „(…) die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.“. Rechtlich geregelt werden diese besonderen Bedingungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
AGB können sowohl als äußerlich gesonderter Bestandteil eines Vertrages als auch als direkt in die Vertragsurkunde aufgenommene Formulierungen vorkommen. Gleichgültig ist, …

… welchen Umfang sie haben,
… in welcher Schriftart sie verfasst sind und
… welche Form der Vertrag hat.

Damit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil werden, sind die folgenden Voraussetzungen seitens des Verwenders zu berücksichtigen:


•    deutlicher Hinweis auf die AGB
-> sollte sich ein solcher Hinweis auf Grund des Artes des Vertragsabschlusses als unverhältnismäßig schwierig herausstellen, ist am Ort des Vertragsabschlusses zumindest ein deutlich sichtbarer Aushang anzubringen

•    Möglichkeit der Kenntnisnahme des Inhaltes durch die Vertragspartei schaffen
-> zu berücksichtigen ist dies aus für Personen, die eine körperliche Behinderung haben

•    Vertragspartei ist mit Geltung der AGB einverstanden

Sollten Zweifel an der Auslegung einzelner in den AGB formulierter Bedingungen aufkommen, gehen diese zu Lasten des Verwenders. Die Wirkung des Vertrages ist allerdings unabhängig von der Wirksamkeit der AGB, da sich der Vertragsinhalt dann an die gesetzlichen Bestimmungen richtet.

Bei den Formulierungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zu berücksichtigen, dass die AGB unwirksam werden, wenn sie entgegen den Geboten von Treu und Glauben den Vertragspartner unangemessen benachteiligen (z.B. unklare oder unverständliche Formulierungen).
 
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Stichworte:
AGB, Vertrag, Kreditvertrag, Geschäftsbedingungen
 
 
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