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Aktie, rückgabeberechtigte
 
Eine rückgabeberechtigte Aktie berechtigt den Anteilseigner, wie es der Name schon sagt, zur Rückgabe der Aktien bei Eintritt eines bestimmten, vertraglich vereinbarten Ereignisses bzw. zu einem bestimmten Termin.

Als ein solches Ereignis kann beispielsweise das Ableben das Aktieninhabers festgelegt werden. Die Aktiengesellschaft (AG) ist dann zwingend verpflichtet, die Anteile durch die Zahlung von Bargeld oder die Übertragung von Vermögenswerten des Unternehmens (z.B. Einrichtungsgegenstände etc.) zurück zu nehmen.
 
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Stichworte:
rückgabeberechtigte Aktie, Rückkgabe, Rückkauf, Rücknahme
 
 
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