Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG). Demnach müssen die Aktien zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sein. Außerdem müssen sie, wenn sie Inhabern stimmberechtigter
Aktien angeboten werden, ebenfalls mit einem Stimmrecht ausgestattet sein.
Für eine Aktientausch-Übernahme muss seitens des Bieters eine entsprechende Angebotsunterlage veröffentlich werden, die von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert wird.