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Aktiva
 
Der Begriff „Aktiva“ ist von dem lateinischen Wort „agere“ = handeln, tätig sein“ abgeleitet. Auch Aktivseite genannt bildet sie einen Teil der Bilanz eines Unternehmens. Das Gegenstück zur Aktiva ist die Passiva.
Die Aktivseite ist üblicherweise die linke Seite einer Bilanz und zeigt die Mittelverwendung auf. Unterteilt wird die sie in das Anlagevermögen, Umlaufvermögen und die Rechnungsabgrenzungsposten. Diese Gliederung ist vor Allem für handelsrechtliche Unternehmensbilanzen gemäß dem Handelsgesetzbuch (HGB) üblich.

Zum Anlagevermögen gehören nur Gegenstände, die für den dauerhaften Geschäftsbetrieb bestimmt sind wie Geschäftsausstattung o.Ä..

Das Umlaufvermögen hingegen zeigt die Mittel zur kurzfristigen Verwendung wie Bargeld, kurzfristige Finanzanlagen oder Rohstoffe.

Die Rechnungsabgrenzungsposten können z.B. im Voraus bezahlte Mieten sein. Wichtig ist, dass diese Posten Ausgaben darstellen, die vor einem bestimmten Stichtag gezahlt worden. Unter Umständen können auch weitere Aktivposten hinzugefügt werden, sollten diese nicht in einen der bereits vorhandenen passen.

Nach HGB gliedert sich die Aktivseite also wie folgt:

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
3. Geschäfts- oder Firmenwert
4. geleistete Anzahlungen

II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
2. technische Anlagen und Maschinen
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
3. Beteiligungen
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
5. Wertpapiere des Anlagevermögens
6. sonstige Ausleihungen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
3. fertige Erzeugnisse und Waren
4. geleistete Anzahlungen

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
4. sonstige Vermögensgegenstände

III. Wertpapiere
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2. sonstige Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

C. Rechnungsabgrenzungsposten

D. Aktive latente Steuern

E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung


Um Aufschluss über die Ertragsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten, werden die Aktivseite und die Passivseite der Bilanz aufgerechnet. Die Summer beider Bilanzseiten muss jeweils mit der anderen überein stimmen. Je nachdem, auf welcher Seite eine Differenz besteht, weiß man, ob das Jahr erfolgreich war, oder nicht.
 
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Stichworte:
Aktiva, Bilanz, Mittelherkunft, Passiva, Aktivseite, Bilanzseite
 
 
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