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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
Unter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteht man für Verträge vorformulierte Vertragsbedingungen. Sie werden von der einen Vertragspartei (Verwender) gegenüber der anderen Vertragspartei aufgestellt. Als rechtliche Grundlage gelten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Für die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es unbedeutend, …

… ob sie gesonderter Bestandteil des Vertrages sind
… ob sie direkter Bestandteil der Vertragsurkunde sind
… welchen Umfang sie haben
… welche Schriftart verwendet wurde
… welche Form der jeweilige Vertrag hat.

Um letztlich als Vertragsbestandteil zu gelten, hat der Verwender der AGB die folgenden Voraussetzungen zu beachten:

•    auf AGB muss eindeutig hingewiesen werden
-> bei unverhältnismäßigen Schwierigkeiten auf Grund der Art des Vertragsabschlusses muss zumindest ein Aushang am Vertragsort vorzufinden sein, auf dem auf die AGB hingewiesen wird

•    Vertragspartei (auch bei körperlicher Behinderung) muss die Möglichkeit haben, Kenntnis vom Inhalt der AGB zu erlangen

•    Vertragspartei muss mit der Geltung der AGB einverstanden sein

Die Wirkung des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrages ist allerdings unabhängig von der Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In solch einem Fall würde sich der Vertragsinhalt nach den gesetzlichen Bestimmungen richten.

Sollten die Bestimmungen der AGB entgegen den Geboten von Treu und Glauben formuliert sein und damit den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, sind die AGB-Inhalte entsprechend zu korrigieren.
 
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Stichworte:
AGB, Kleingedrucktes, Vertrag, Kreditvertrag, Antrag, Kreditkartenantrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGBs
 
 
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