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Altersvorsorgeverträge
 
Altersvorsorgeverträge sind Verträge zwischen zwei Parteien (Versicherungsanbieter + Kunde), in dem eine lebenslange Altersvorsorge vorgesehen ist. Wichtig ist dabei, dass die Leistung aus einem Vertrag nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden darf und, wenn sie dann ausgezahlt wird, eine monatliche Ratenzahlung erfolgen muss.
Die gesetzliche Grundlage für solche Verträge ist das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) vom 26. Juni 2001. Bei staatlich geförderten Altersvorsorgen wie die Riester-Rente ist es Voraussetzung, zertifizierte Verträge abzuschließen, da man sonst nicht förderfähig ist. Zu den Zertifizierungsvoraussetzungen gehören neben den oben genannten

- mindestens die eingezahlten Beiträge müssen dem Kunden zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehen
- Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf min. 5 Jahre
- Bereitstellung gewisser Informationen durch den Anbieter (z.B. Verwaltungskosten etc.)
- Möglichkeit, den Vertrag vierteljährlich zu kündigen oder ruhen lassen zu können
- die Beiträge müssen laufend erbracht werden

Werden diese Voraussetzungen von den Versicherungsunternehmen erfüllt, so dürfen sie nach dem AltZertG zertifizierte Verträge verkaufen. Die Zertifizierungsstelle ist hierbei die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
 
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Stichworte:
Altersvorsorgeverträge, Vorsorgevertrag, Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, AltZertG
 
 
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