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Amtlicher Handel
 
Der Amtliche Handel war der früher am Börsenmarkt vorhandene Amtliche Markt. Es gehörte zu den damaligen Börsensegmenten der deutschen Wertpapierbörse, der zum 1. November 2007 mit dem Geregelten Markt (Handel) zusammengelegt wurde, woraus letztlich der heute gültige Regulierte Markt entstand.
Die rechtliche Grundlage bildet das Börsengesetz (BörsG). Demnach gelten alle Wertpapiere, die vor dem 1. November 2007 zum amtlichen Markt oder zum geregelten Markt zugelassen waren, als zum regulierten Markt zugelassen. Grundsätzlich benötigen alle Wertpapiere, die an einer Börse gehandelt werden sollen, eine Zulassung oder der Einbeziehung durch die Geschäftsführung zum Regulierten Handel.

Für die Zulassung dieser Wertpapiere wurden die Voraussetzungen des Amtlichen Handels teilweise übernommen. Damals galten unter Anderem die folgenden Zulassungsvoraussetzungen des Amtlichen Handels:

•    Vorlage Zulassungsprospekt mit …
… Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
… Kapitalflussrechnung  
für mindestens drei Jahre
•    Emission von mindestens 10.000 Aktien
•    Streubesitzanteil (Anteile des Publikums) mindestens 25 Prozent
•    Nachkommen der Ad-hoc-Publizität
•    Kurswert der Neuemission bei mindestens 1,25 Millionen Euro
 
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Stichworte:
Amtlicher Handel, Amtlicher Markt, Regulierter Markt, Geregelter Markt, Börsensegmente
 
 
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