Die rechtliche Grundlage bildet das
Börsengesetz (BörsG). Demnach gelten alle Wertpapiere, die vor dem 1. November 2007 zum amtlichen Markt oder zum geregelten Markt zugelassen waren, als zum regulierten Markt zugelassen. Grundsätzlich benötigen alle Wertpapiere, die an einer Börse gehandelt werden sollen, eine Zulassung oder der Einbeziehung durch die Geschäftsführung zum Regulierten Handel.
Für die Zulassung dieser Wertpapiere wurden die Voraussetzungen des Amtlichen Handels teilweise übernommen.
Damals galten unter Anderem die folgenden Zulassungsvoraussetzungen des Amtlichen Handels: • Vorlage Zulassungsprospekt mit …
… Bilanz
…
Gewinn- und Verlustrechnung … Kapitalflussrechnung
für mindestens drei Jahre
• Emission von mindestens 10.000
Aktien • Streubesitzanteil (Anteile des Publikums) mindestens 25 Prozent
• Nachkommen der Ad-hoc-Publizität
• Kurswert der Neuemission bei mindestens 1,25 Millionen Euro