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Anbahnungskosten
 
Die Anbahnungskosten ist ein Teilsegment von den Transaktionskosten. Transaktionen können dabei in 4 Phasen eingeteilt werden: Wissensphase, Absichtsphase, Vereinbarungsphase und Abwicklungsphase.
Die Anbahnungskosten fallen schon in der Wissensphase, d.h. vor dem eigentlichen Vertragsabschluss, an. Diese Kosten können sowohl für den Anbieter als auch für den Abnehmer anfallen und beziehen sich vor allem auf die Informationssuche und -beschaffung.

Beispielsweise fallen diese Kosten bei einer Kreditvergabe an. Der Abnehmer sucht sich einen potenziellen Anbieter durch das Vergleichen der Konditionen o.Ä. Dadurch können ihm unter Anderem Fahrtkosten, Kosten für Materialien etc. entstehen. Hat er sich für einen Anbieter entschieden, dann gehen die Anbahnungskosten nun auf diesen über. Zum Beispiel entstehen hier durch aufwendige Bonitäts-Prüfungen oder Schufa-Anfragen Vorauskosten für das jeweilige Unternehmen, um erst einmal genügend Informationen über den zukünftigen Kreditnehmer einzuholen. Dem zufolge kann man die Anbahnungskosten auch schlicht als Such- und Informationskosten bezeichnen.

In seltenen Fällen verlangen die Institute einen im Voraus zu entrichtenden Betrag von Kunden, der die anfallenden Kosten anfangs decken soll. Bei Zusage erhält der Kreditnehmer diesen Betrag dann wieder gut geschrieben.
 
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Stichworte:
Anbahnungskosten, Suchkosten, Informationskosten, Transaktionskosten
 
 
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