Kreditinstitute
Das Anfangskapital eines Kreditinstitutes ist in der Europäischen Union (EU) der Nachweis gegenüber der Aufsichtsbehörde, um eine Zulassung zu erhalten. Laut
Artikel 9 der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments muss dieses mindestens 5 Millionen € betragen. Unter bestimmten in der Richtlinie aufgeführten Voraussetzungen kann aber auch ein geringeres Anfangskapital ausreichen.
Zinsberechnung
Bei Anlagen einer Person bezeichnet das Anfangskaptal den finanziellen Aufwand, auf dessen Grundlage die Zinsberechnung erfolgt.
Unternehmensgründung
Bei der Gründung von Unternehmen ist in der Regel je nach Art ein gewisses Anfangskapital Voraussetzung, um als solches handlungsfähig zu werden. Oft wird es auch „Startkapital“ genannt.