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Anfangsmarge
 
Die Anfangsmarge stellt im Future-Geschäft (unbedingtes Termingeschäft) eine Sicherheitsstellung in Geld oder Wertpapieren dar. Sowohl Käufer als auch Verkäufer eines Futures sind dazu verpflichtet, eine gewisse Sicherheitsleitung zu erbringen.
Die Anfangsmarge ist also eine erforderliche Einschusszahlung, die beide Seiten bei Vertragsabschluss bei der Bank bzw. Clearing-Stelle hinterlegen müssen. Sie dient vor allem dazu, die Erfüllung der Kontraktverpflichtungen (Kontrakt = Vertrag) beider Parteien zu gewährleisten. Die Höhe der Sicherheit wird anfangs von der EUREX (elektronisches Handelssystem) festgelegt und dann börsentäglich auf Grund der Differenz zwischen dem vereinbarten Future-Preis und dem aktuellen Kassakurs neu berechnet (= Änderungsmarge).
 
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Stichworte:
Anfangsmarge, Einschusszahlung, Änderungsmarge
 
 
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