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Anlagediversifizierung
 
Als Anlagediversifizierung, auch unter Anlagestreuung oder Risikostreuung bekannt, bezeichnet man die Tatsache, dass das Kapital eines Anlegers eine möglichst weite Streuung erfährt, um die eventuellen Risiken einzelner Werte zu mindern und für den Investor selbst den höchst möglichen Ertrag zu erzielen.
Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Investmentgesetz (InvG), wonach Investmentgesellschaften zur Risikostreuung verpflichtet sind. Bei einer Anlageberatung sollte man sowohl auf die Wünsche des Kunden eingehen, gleichzeitig aber auch auf die möglichen Verlustrisiken hinweisen und geeignete Anlagemodelle aufzeigen.

Beispiel:
Ein Anleger möchte 25.000 € anlegen. Sein Wunsch ist es, alles in eine Aktie zu investieren. Da hier das Verlustrisiko enorm ist (Aktiengesellschaft könnte insolvent gehen und Aktien wären dann wertlos), sollte man ihm den Vorschlag machen, sein Kapital beispielsweiseauf fünf verschiedene Wert zu je 5.000 € aufzuteilen, um die jeweiligen Risiken zu mindern. Eventuell sollte man auch eine sichere Sparanlage anbieten, um keinen Totalverlust zu erleiden.

Die Anlagestreuung an sich kann beispielsweise nach den folgenden Kriterien richten:

- Währung
- Branche
- Land
- Region
- Größe der Aktiengesellschaft
etc.
 
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Stichworte:
Anlagediversifizierung, Anlagestreuung, Risikostreuung
 
 
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