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Anlagemodell, kollektives
 
Als kollektives Anlagemodell bezeichnet man die Sammlung von Geldern einzelner Anleger und gemeinschaftliche Investition in eine Anlageform bzw. Gesellschaft, d.h. die Anleger sammeln ihr Vermögen und legen es als Gesamtbetrag an.
Üblicherweise werden den Investoren - zumindest auf dem Papier - gewisse Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten an der Anlagestrategie der Gesellschaft eingeräumt.

Üblicherweise erfolgt eine solche Anlage über eine Treuhandkommanditistin. Ursprünglich galt ein solches Geschäft gemäß der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) daher als genehmigungspflichtiges Finanzkommissiongeschäft, da die Treuhänderin auf fremde Rechnung handelt. Allerdings entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH), dass es sich hierbei nicht um eine Transaktion auf fremde Rechnung und somit auch nicht um ein genehmigungspflichtiges Finanzkommissionsgeschäft handelt.

Anbieter kollektiver Anlagemodelle können sich somit der Genehmigungspflicht entziehen und ihre Produkte teilweise auch unseriös anbieten. Hauptziel ihrerseits ist es, die relativ hohe Vergütung zu kassieren, ohne einen Blick auf die Wertentwicklung der Anlage zu haben.

Ziel der Anleger hingegen ist, möglichst am Gewinn des Unternehmens beteiligt zu sein und hohe Erträge zu erwirtschaften.

Oft werden solche Modelle auch vor dem Hintergrund der Altersvorsorge angeboten. Allerdings lässt sich der mögliche Totalverlust des Kapitals nicht mit dem Vorsorgegedanken vereinbaren.
 
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Stichworte:
kollektives Anlagemodell, Finanzkommissionsgeschäft, BaFin
 
 
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