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Anleihe, kündbare
 
Eine kündbare Anleihe räumt entweder dem Schuldner (Emittent) oder dem Anleger (Gläubiger) das Recht ein, die Anleihe zu einem oder mehreren vorher in den Anleihebedingungen festgelegten Zeitpunkt(en) (z.B. zum Zinstermin) vorzeitig zu kündigen, d.h. zu kaufen (seitens des Schuldners) bzw. zu verkaufen (seitens des Anlegers).
In der Regel spricht man aber von kündbaren Anleihen bezogen auf das Recht des Emittenten. Hierbei räumt sich der Schuldner in den Anleihebedingungen das Recht ein, die Anleihe außerplanmäßig zurück zu zahlen. Meistens wird dem Anleger aber ein Zeitraum gewährt, in dem diese vorzeitige Kündigung nicht greift.

Der Emittent macht normalerweise von diesem Recht Gebrauch, sobald die Verzinsung der Schuldverschreibung für ihn teurer ist, als die Aufnahme eines langfristigen Darlehens am Kapitalmarkt, d.h. der Emittent kündigt die Anleihe, sobald er merkt, dass er sich am Kapitalmarkt günstiger refinanzieren kann.

-> Anleihezins > Marktzins

Für den Gläubiger ist eine außerplanmäßige Kündigung dann sinnvoll, wenn die Verzinsung der Anleihe niedriger ist, als der aktuelle Marktzins, denn dann könnte er sein Geld am Kapitalmarkt ertragreicher anlegen.

-> Anleihezins < Marktzins
 
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Stichworte:
kündbare Anleihe, außerplanmäßig, vorzeitige Kündigung, Anleihe, Schuldverschreibung, festverzinsliche Wertpapiere, Anleihebedingungen
 
 
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