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Anleihe, unkündbare
 
Unkündbare Anleihen sind Wertpapiere, die, im Gegensatz zu kündbaren Schuldverschreibungen, weder vom Schuldner (Emittent) noch vom Gläubiger (Anleger) vorzeitig gekündigt werden können.
Investiert ein Anleger sein Kapital in unkündbare Anleihen, dann bindet er sich an eine festgelegte Laufzeit. Die Anleihe wird erst nach einer gewissen Zeit (z.B. 5 Jahre) fällig. Der Vorteil für den Investor ist, dass er sich über die gesamte Laufzeit den in den Anleihebedingungen festgelegten Zinssatz sichert, wobei er bei steigenden Marktzinsen nicht die Möglichkeit hat, sein Kapital ertragreicher anzulegen. Außerdem muss genau überlegt werden, wie lange man bereit ist, sein Geld einem Unternehmen kreditmäßig zu verleihen.

Für den Emittenten stellen unkündbare Anleihen langfristiges Kapital dar, mit dem über den vereinbarten Zeitraum gearbeitet und gewirtschaftet werden kann. Allerdings birgt das auch das Risiko, dass das Unternehmen bei fallenden Zinsen am Kapitalmarkt nicht die Möglichkeit hat, die Anleihe außerplanmäßig zurück zu zahlen, um sich am Markt günstiger zu refinanzieren.
 
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Stichworte:
unkündbare Anleihe, unkündbar, Anleihe, festverzinsliche Wertpapiere
 
 
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