Werbebuchung  
Impressum  
Unsere Projekte
  Das Finanz-Lexikon.de- Team
betreibt folgende weitere
Finanz- Verbraucherportale:
   
  Kostenlose Kreditkarte
VISA Cards und MasterCards
auf Dauer ohne Grundgebühr
www.kostenlose-kreditkarte.de
   
  Schufafreies Girokonto
incl. Prepaid-MasterCard
ohne Auskunft, ohne Ablehnung
www.global-mastercard.de
   
  Kredit ohne Vorkosten
Sofortentscheidung in 60s!
Jetzt hier online beantragen.
www.deutschland-kredit.de
   
  Kostenlose VISA Card
Bis zu 45 Tage zinsfrei zahlen
Antrag+ Entscheidung online!
www.deutschland-kreditkarte.de
   
Seite weiterempfehlen
  Informieren Sie jetzt
ihre Freunde über dieses
Finanzlexikon per FreeSMS.
»
   
Mehr Infos zum Thema
 
 
Ansparabschreibung
 
Im Jahre 2008 wird im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 der § 7g Einkommenssteuergesetz (EStG) neu geregelt. Demnach wird aus der Ansparabschreibung dann der so genannte Investitionsabzugsbetrag.
Bis einschließlich Spätsommer 2007 konnten Unternehmen auf der Grundlage der Ansparabschreibung für eine eventuell geplante künftige Anschaffung oder aber Herstellung eine den Gewinn mindernde Rücklage bilden. Diese Rücklage durfte 40 von Hundert (40 %) der Anschaffungs- oder aber Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes nicht überschreiten. Bis zum Ende des zweiten auf die Bildung der Rücklage folgenden Wirtschaftsjahres musste dieses Wirtschaftsgut jedoch angeschafft bzw. hergestellt sein.

Diese Regelung galt seit dem 01. Januar 2001, wobei die Rücklagenbildung auf 154.000 Euro für jeden Betrieb beschränkt war. Existenzgründer konnten allerdings bis zu 307.000 Euro in Anspruch nehmen.

Die neue Regelung gilt jetzt nur für kleine und mittlere Betriebe mit einem maximalen Betriebsvermögen von 234.000 Euro sowie einem maximalen Gewinn von 100.000 Euro.

Für die Bildung der Ansparabschreibung mussten in der Steuererklärung dabei folgende Angaben gemacht werden:

- die Art und die Höhe,
- der Zeitpunkt und / oder
- der Ort der Investition,


wobei es jedoch ausreichend war, wenn diese sich aus den Buchhaltungsunterlagen ergaben, Dabei konnte es sich aber auch einfach um eine handschriftliche Aufstellung oder aber Erläuterungen zum Jahresabschluss handeln.

Eine Auflösung der Ansparabschreibung wirkte sich dabei Gewinn erhöhend aus, und zwar spätestens zum Ende des zweiten Jahres nach der Bildung der Rücklage. Dabei spielte es keine Rolle, ob die Investition nun vorgenommen wurde oder aber nicht. Bei der Neureglung hat sich der Investitionszeitraum verbessert, und zwar auf drei Jahre.

Wesentliche Teile der Ansparabschreibung wurden bei der Neuregelung auch beim Investitionsabzugsbetrag beibehalten.
 
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
 
Stichworte:
Ansparabschreibung, Investition, Unternehmenssteuerreform,
 
 
Volltext-Suche
Social Bookmarks
Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd
Google Bookmarks Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yigg
Buchstaben-Suche
 1   A   Ä   B   C   D   E   F   G     
 H   I   J   K   L   M   N   O   Ö     
 P   Q   R   S   T   U   Ü   V   W     
 X   Y   Z                 
Finanzbegriffe
Ein Projekt von Online Marketing Agentur | Alle Rechte vorbehalten