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Arbeitskosten
 
Die Arbeitskosten, auch Personalkosten oder –aufwendungen genannt, stellen einen Teil der Kosten für einen Betrieb dar und umfassen neben den Löhnen und Gehältern auch die anderen Aufwendungen z.B. für Vorsorgeeinrichtungen (Sozialversicherungsbeiträge, betriebliche Altersvorsorge etc.).
Die Einteilung der Arbeitskosten erfolgt in zwei Gruppen: Entgelt für geleistete Arbeit und Personalnebenkosten.

Entgelt für geleistete Arbeit
Bei der Ermittlung dieser Werte bezieht man sich auf die Direktzahlungen, d.h. die Löhne und Gehälter abzüglich sämtlicher Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen oder sonstige Zusatzzahlungen. Desweiteren muss die Vergütung für arbeitsfreie Tage z.B. auf Grund von Krankheit, Urlaub, Feiertage etc. subtrahiert werden.

Personalnebenkosten
Hierzu zählen alle Sonderzahlungen (z.B. Urlaubsgeld, VL etc.), die Vergütung für arbeitsfreie Tage (z.B. durch Krankheit, Urlaub etc.), die Aufwendungen für Vorsorgeeinrichtungen (z.B. Beiträge in die gesetzlichen Sozialversicherungen) und alle sonstigen Nebenkosten bezüglich des Personals.

Ermittelt werden die Personalkosten im Zuge der Kostenrechnung in einem Unternehmen und ausgedrückt werden sie in Kosten pro Stunde.

Die Arbeitskosten gehören zu den wichtigsten Indikatoren in der internationalen Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Im Eurogebiet werden diese deshalb nach verschiedenen Gesichtspunkten von der Europäischen Zentralbank (EZB) beobachtet, da sie einen wichtigen Faktor bezüglich des verfügbaren Einkommens und der damit verbundenen Nachfrage darstellen.
 
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Stichworte:
Arbeitskosten, Personalkosten, Personalaufwendungen, Kostenrechnung, Lohn, Gehalt
 
 
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