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Arbeitslosengeld
 
Das Arbeitslosengeld ist eine soziale Geldleistung an nicht erwerbstätige Personen. Es wird auch als Versicherungsleistung innerhalb eines Sozialstaates angesehen, welches eine angemessen Lebenshaltung der Betroffenen ermöglichen soll.
Die Zahlung von Arbeitslosengeld beginnt ausschließlich in Folge eines schriftlichen Antrages bei der Bundesagentur für Arbeit. Allerdings müssen die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sein, um überhaupt Anspruch auf diese staatliche Geldleistung zu haben:

1.) Man muss arbeitslos sein
2.) Man muss die Anwartschaftszeit erfüllt haben
3.) Man muss sich persönlich arbeitslos gemeldet haben

Die Anwartschaftszeit ist dann erfüllt, wenn man in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und der eingetretenen Arbeitslosigkeit (= Rahmenfrist) mindestens 12 Monate (= 360 Kalendertage; Monat = 30 Tage) in einem Versicherungsverhältnis gestanden hat.

Die Ermittlung des Arbeitslosengeldes erfolgt für jeden einzelnen Tag. Da der Monat hier pauschal mit 30 Tagen angerechnet wird, erhält man also für jeden Monat, in dem man vollen Anspruch hat, maximal 30 Tagessätze. Für die Berechnung wird Folgendes zu Grunde gelegt:

- das durchschnittliche beitragspflichtige Arbeitsentgelt der letzten Beschäftigung vor Arbeitslosigkeit
- das Vorhandensein eines Kindes
- die zu berücksichtigende Lohnsteuerklasse

Wie lange man das Arbeitslosengeld bekommt, hängt zum Einen vom Lebensalter ab und zum Anderen davon, wie lange man in den letzten drei Jahren bei der Bundesagentur für Arbeit versicherungspflichtig gewesen ist.

Um das Arbeitslosengeld kostenfrei zu erhalten, sollte man Mit-/ Kontoinhaber eines Kontos bei einem Geldinstitut in der Bundesrepublik Deutschland sein. Hat man kein Girokonto im Inland, so erhält man die Zahlung mit Hilfe einer „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“, welche innerhalb eines Monats entweder beim Institut, wo man sein Konto hat, eingelöst oder bei einer Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder der Deutschen Postbank zur Auszahlung vorgelegt werden kann. Für die Einreichung bzw. Vorlage entstehen neben den pauschalen Kosten von 2,10 € noch die folgenden:

Auszahlungsbetrag
bis 50 € = 3,50 € Gebühr
von 50 € bis 250 € = 4,00 € Gebühr
von 250 € bis 500 € = 5,00 € Gebühr
von 500 € bis 1.000 € = 6,00 € Gebühr
von 1.000 € bis 1.500 e = 7,50 € Gebühr

Wenn man in die Arbeitslosigkeit verfällt und Arbeitslosengeld bezieht, ist selbstverständlich auch die Absicherung für Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Unfall und Altersversorgung geregelt. Die Sozialversicherung für alle Betroffenen umfasst

- Kranken- und Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung

 
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Stichworte:
Arbeitslosengeld, Bundesagentur für Arbeit, arbeitslos, nicht erwerbstätig
 
 
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