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Arbitrage, intertemporale
 
Die intertemporale Arbitrage ist eine Verrechnungsmöglichkeit der Finanzinstitute für ihr Zentralbankguthaben im Zusammenhang mit der Mindestreservepflicht. Hierbei wird der Mindestreservesatz als Durchschnitts-Mindestreservesatz ausgestaltet.
Die intertemporale Arbitrage ermöglicht es also den Instituten, von der geforderten Höhe des Mindestreservesolls abzuweichen, d.h. das Zentralbankguthaben muss nicht jeden Tag neu angeglichen werden. Wichtig ist eher, dass die Finanzunternehmen im Durchschnitt einer Erfüllungsperiode diesem Soll entsprechen. Folglich können Reserven des einen Tages durch Reserven des anderen Tages ausgeglichen werden.

Diese Möglichkeit ergreifen die Unternehmen beispielsweise, wenn auf Grund eines Überangebotes an Zentralbankgeld der Tagesgeldsatz den Zins unterschreitet, zu dem die Zentralbank den Banken kurzfristig Kapital zur Verfügung stellt. Die Banken werden dadurch angereizt, ihr Mindestreservesoll schon im Voraus zu erfüllen. Somit fließt Zentralbankgeld in die Zentralbank zurück, das Angebot für Tagesgeld am Markt sinkt und dem Sinken des Tagesgeldsatzes wird entgegen gewirkt.

Man kann also sagen, dass die Banken die Chance haben, kurzfristig am Tagesgeldmarkt auftretende Anspannungen mit Hilfe eines vorübergehenden Unter- bzw. Überschreitens des Mindestreservesolls abzudämpfen. Dadurch gelingt es den Instituten, einen gewissen Zinsvorteil zu erlangen.
 
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Stichworte:
intertemporale Arbitrage, Arbitrage, intertemporal, Zinsvorteil, Mindestreserve, Mindestreservesoll, Tagesgeldsatz
 
 
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