Der Zuständigkeitsbereich der Bundesbank ist dabei im
Kreditwesengesetz (KWG) geregelt. So ist die deutsche Zentralbank beispielsweise für die Überwachung der Institute, die Durchführung und Auswertung von bankgeschäftlichen Prüfungen und das Bewerten von Prüfungs-Feststellungen verantwortlich.