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Ausbuchung
 
Der Begriff „Ausbuchung“ stammt aus dem Bereich der Rechnungslegung von Unternehmen und bezeichnet im Allgemeinen die Entfernung eines Vermögenswertes oder einer Schuld aus der Bilanz des Betriebes.
Die rechtliche Grundlage dafür bilden die International Accounting Standards 39 (IAS 39) als Rechnungslegungsvorschriften. Sie regeln den Ansatz und die Bewertung aller finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und den Kauf oder Verkauf nicht finanzieller Posten.

Um eine Ausbuchung vollziehen zu können, müssen verschiedene Kriterien geprüft werden, um Konflikte zu vermeiden. Beispielsweise muss kontrolliert werden, ob die Chancen und Risiken aus dem Vermögenswert mit übertragen wurden, ob die Verfügungsgewalt mit übertragen wurde etc. Erst nach einem umfangreichen Prüfungsschema, welches durch die IAS 39 vorgegeben ist, können die Unternehmen eine Ausbuchung vornehmen, sofern dies möglich ist.

Voraussetzung für eine Ausbuchung ist aber, dass der Vermögenswert überhaupt in der Bilanz erfasst ist. Unternehmen nehmen diese erst dann bilanziell auf, wenn sie einen Vertrag eingegangen sind und sich daraus gewisse Rechte und Pflichten ergeben.
 
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Stichworte:
Ausbuchung, ausbuchen, IAS 39, Rechnungslegung, Vermögenswerte, Bilanz
 
 
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