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Ausgabe
 
Der Begriff „Ausgaben“ bezeichnet sowohl nach haushaltsrechtlichen als auch nach betriebswirtschaftlichen Begrifflichkeiten diejenigen Zahlungen, die im Zeitpunkt der Zahlung zu einer Minderung der Geldbestände führen, d.h. sich im laufenden Haushalts- oder Geschäftsjahr haushalts- bzw. kassenmäßig auswirken.
Im Bereich der Volkswirtschaft stellen Ausgaben also getätigte Kaufhandlungen der Wirtschaftssubjekte dar, d.h. der Konsum der Menschen.

In der Betriebswirtschaft sind Ausgaben Teil der Finanzbuchhaltung (FiBu) und müssen von Auszahlungen abgegrenzt werden. Den Ausgaben liegt eine längere Periode zugrunde, denn sie führen neben dem Abfluss von Bar- und Buchgeld zu Veränderungen der Forderungen oder Verbindlichkeiten des Unternehmens. Aber bei jeder Ausgabe mindert sich das Geldvermögen.

Beispiel
Ein Unternehmen kauft Maschinen und muss erst in 10 Tagen zahlen. Zum Zeitpunkt des Kaufs erhöhen sich die Verbindlichkeiten, da die Rechnung noch offen ist und noch kein Barabfluss erfolgte, d.h. keine Auszahlung statt fand. Zum Zeitpunkt der Bezahlung (nach 10 Tagen) erfolgt dann diese Auszahlung, d.h. das Geldvermögen vermindert sich.
 
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Stichworte:
Ausgabe, Ausgaben, Auszahlung, Finanzbuchhaltung, Konsum, Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft
 
 
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