Werbebuchung  
Impressum  
Unsere Projekte
  Das Finanz-Lexikon.de- Team
betreibt folgende weitere
Finanz- Verbraucherportale:
   
  Kostenlose Kreditkarte
VISA Cards und MasterCards
auf Dauer ohne Grundgebühr
www.kostenlose-kreditkarte.de
   
  Schufafreies Girokonto
incl. Prepaid-MasterCard
ohne Auskunft, ohne Ablehnung
www.global-mastercard.de
   
  Kredit ohne Vorkosten
Sofortentscheidung in 60s!
Jetzt hier online beantragen.
www.deutschland-kredit.de
   
  Kostenlose VISA Card
Bis zu 45 Tage zinsfrei zahlen
Antrag+ Entscheidung online!
www.deutschland-kreditkarte.de
   
Seite weiterempfehlen
  Informieren Sie jetzt
ihre Freunde über dieses
Finanzlexikon per FreeSMS.
»
   
Mehr Infos zum Thema
 
 
Auslagerung (Outsourcing)
 
Die Auslagerung, eher bekannt als Outsourcing, findet man in einer Volkswirtschaft im unternehmerischen Bereich. Damit ist gemeint, interne Teilbereiche und Aufgaben auf vertraglicher Basis auf externe Dienstleister zu verlegen und damit eine erhebliche Kosten- und Aufwandsersparnis zu erfahren.
Eine solche Auslagerung kann sowohl an Dienstleister des Inlandes als auch des Auslandes erfolgen. Grundsätzlich ist aber das Hauptziel, Kosten zu sparen und den internen Aufwand zu minimieren. Hierbei unterscheidet man die folgenden Arten von Outsourcing:

Application Service Providing (kurz: ASP; dt.: Anwendungsdienstleistung)
-> Nutzen von Softwarediensten externer Datacenter ohne
Installierung auf dem Unternehmensrechner
-> Verarbeitung, Wartung und Datensicherung durch Datacenter

Business Process Outsourcing (kurz: BBO; dt.: Geschäftsprozessauslagerung)
-> Auslagerung kompletter Geschäftsprozesse + deren Kontrolle (z.B. Lohnverrechnung, Einkauf etc.)

Business Transformation Outsourcing (kurz: BTO; dt.: Geschäftsumwandlungsauslagerung)
-> Vereinigung von Outsourcing und Business Consulting

Comprehensive Outsourcing/Complete Outsourcing (dt.: umfassende Auslagerung)
-> Auslagerung ganzer Unternehmensbereiche + Belegschaft (z.B. Lohnabteilung, EDV etc.)

Managed Services (dt.: gelenkte Dienste)
-> bezieht sich auf den Informations- und Kommunikationsbereich
-> bestimmte Leistungen werden für einen gewissen Zeitraum von einem externen Anbieter bereit gestellt (z.B. Speichermedien etc.)

Offshore-Outsourcing
-> Auslagerung von Dienstleistungen in Billiglohnländer

Out-Servicing (dt.. Kundendienstauslagerung)
-> Auslagerung serviceorientierter Sektoren (z.B. telefonische Auftragsannahme etc.)

Outtasking (dt.: Aufgabenauslagerung)
-> Auslagerung von Teilaufgaben

Transitional Outsourcing (dt.: Übergangsweise Auslagerung)
-> bezieht sich auf Situationen eines Technologiewechsels eines Unternehmens
-> Auslagerung betreffender Aufgaben an einen Drittanbieter mit Kenntnissen in der aktuellen und zukünftigen Technologie

Next Generation Outsourcing
-> Hauptaugenmerk wird auf das IT-Sourcing gelegt

Die gesetzliche Grundlage einer Auslagerung bei Kreditinstituten stellt das Kreditwesengesetz (KWG) dar. Demnach müssen sämtliche Vorgänge dieser Art an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeldet werden.
 
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
 
Stichworte:
Auslagerung, Outsourcing, auslagern
 
 
Volltext-Suche
Social Bookmarks
Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd
Google Bookmarks Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yigg
Buchstaben-Suche
 1   A   Ä   B   C   D   E   F   G     
 H   I   J   K   L   M   N   O   Ö     
 P   Q   R   S   T   U   Ü   V   W     
 X   Y   Z                 
Finanzbegriffe
Ein Projekt von Online Marketing Agentur | Alle Rechte vorbehalten