Eine solche Auslagerung kann sowohl an Dienstleister des Inlandes als auch des Auslandes erfolgen. Grundsätzlich ist aber das Hauptziel, Kosten zu sparen und den internen Aufwand zu minimieren.
Hierbei unterscheidet man die folgenden Arten von Outsourcing:
Application Service Providing (kurz: ASP; dt.: Anwendungsdienstleistung)
-> Nutzen von Softwarediensten externer Datacenter ohne
Installierung auf dem Unternehmensrechner
-> Verarbeitung, Wartung und Datensicherung durch Datacenter
Business Process Outsourcing (kurz: BBO; dt.: Geschäftsprozessauslagerung)
-> Auslagerung kompletter Geschäftsprozesse + deren Kontrolle (z.B. Lohnverrechnung, Einkauf etc.)
Business Transformation Outsourcing (kurz: BTO; dt.: Geschäftsumwandlungsauslagerung)
-> Vereinigung von Outsourcing und Business Consulting
Comprehensive Outsourcing/Complete Outsourcing (dt.: umfassende Auslagerung)
-> Auslagerung ganzer Unternehmensbereiche + Belegschaft (z.B. Lohnabteilung, EDV etc.)
Managed Services (dt.: gelenkte Dienste)
-> bezieht sich auf den Informations- und Kommunikationsbereich
-> bestimmte Leistungen werden für einen gewissen Zeitraum von einem externen Anbieter bereit gestellt (z.B. Speichermedien etc.)
Offshore-Outsourcing
-> Auslagerung von Dienstleistungen in Billiglohnländer
Out-Servicing (dt.. Kundendienstauslagerung)
-> Auslagerung serviceorientierter Sektoren (z.B. telefonische Auftragsannahme etc.)
Outtasking (dt.: Aufgabenauslagerung)
-> Auslagerung von Teilaufgaben
Transitional Outsourcing (dt.: Übergangsweise Auslagerung)
-> bezieht sich auf Situationen eines Technologiewechsels eines Unternehmens
-> Auslagerung betreffender Aufgaben an einen Drittanbieter mit Kenntnissen in der aktuellen und zukünftigen Technologie
Next Generation Outsourcing
-> Hauptaugenmerk wird auf das IT-Sourcing gelegt
Die gesetzliche Grundlage einer Auslagerung bei
Kreditinstituten stellt das
Kreditwesengesetz (KWG) dar. Demnach müssen sämtliche Vorgänge dieser Art an die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeldet werden.