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Auslandseinsatzentgelt
 
Das Auslandseinsatzentgelt bzw. die Auslandsgebühr ist eine spezielle Gebühr, die für die Umrechnung eines Fremdwährungsumsatzes (z.B. US-Dollar) in die inländische Währung (z.B. Euro) anfällt. Sie wird vor allem beim Einsatz von ec- oder Kreditkarten außerhalb des Euro-Raumes erhoben und ist von den Karteninhabern zu entrichten. Mit dem Entgelt soll der zusätzliche Aufwand für die Banken und Kreditinstitute beglichen werden.
In der Regel beträgt das Auslandseinsatzentgelt zwischen einem und zwei Prozent vom jeweils getätigten Umsatz. Demnach fällt es sowohl auf bargeldlose Kartenzahlungen als auch für Bargeldverfügungen an Geldautomaten an, sofern Fremdwährung gezogen wird. Die endgültige Höhe des Entgeltes kann der Kreditkartenabrechnung bzw. vom Kontoauszug entnommen werden.

Zu beachten ist, dass die Auslandsgebühr auch bei Internetkäufen in Fremdwährung anfällt. Man sollte also im Online-Shop darauf achten, in welcher Währung ein Artikel erhältlich bzw. bezahlbar ist und gegebenenfalls das anfallende Auslandseinsatzentgelt mit einrechnen. Teilweise ziehen die Banken diese Gebühr vom Rechnungsbetrag ab, sodass der Verkäufer einen geringeren Betrag erhält.

Innerhalb des Euro-Raumes entfällt das Auslandseinsatzentgelt, sodass ein Karteninhaber in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ohne eine Umrechnungsgebühr die Karte nutzen kann. Teilweise gibt es Anbieter, die weltweit keine Auslandsgebühr verlangen.

Anbieterbeispiele ohne Auslandseinsatzentgelt:
•    Global MasterCard der Schwäbischen Bank
•    Gebührenfrei - MasterCard Gold der Advanzia Bank
etc.
 
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Stichworte:
Auslandseinsatzentgelt, Auslandsgebühr, Ausland, Umrechnung, Fremdwähung, Kreditkarte, Karte, fremde Währung
 
 
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