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Ausleihung
 
Unter einer Ausleihung versteht man allgemein die Bereitstellung von Geld- oder Sachleistungen durch den Eigentümer an eine andere Person für einen bestimmten Zeitraum zu vereinbarten Konditionen. Dadurch wird diese Person Besitzer des Ausgeliehenen.
Ausleihung meint aber immer, dass das Ausgeliehene selbst oder in der gleichen Form zurück gegeben werden muss. Wird diese Verpflichtung vom Ausleihenden nicht eingehalten, folgend rechtliche Konsequenzen.

Beispiele:

- Darlehensvergabe
- Leasing
- Vermietung
etc.
 
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Stichworte:
Ausleihung, Darlehen, Leasing
 
 
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