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Außenbeitrag
 
Der Außenbeitrag ist ein Begriff aus der Volkswirtschaft. Er stellt den Saldo zwischen den Exporten (= Ausfuhren) und den Importen (= Einfuhren) eines Landes dar und ist beispielsweise für die Berechnung des Inlandsproduktes notwendig.
Bei den Exporten und Importen werden sowohl Waren als auch Dienstleistungen mit einbezogen. Ermittelt wird der Außenbeitrag immer für eine Periode, meist 1 Jahr. Erhält man einen Ausfuhrüberschuss (= Erlöse aus der Ausfuhr übertreffen die Ausgaben für die Einfuhr), dann spricht man von einem positiven Außenbeitrag. Ein Einfuhrüberschuss (= Kosten für die Einfuhr übertreffen die Einnahmen aus der Ausfuhr) hingegen bedeutet einen negativen Außenbeitrag. Grundsätzlich ist er also ein wichtiger Indikator für das außenwirtschaftliche Gleichgewicht, denn daran werden auch die ökonomischen Aktivitäten eines Landes mit dem Ausland gemessen.

Bei der Ermittlung des Auenbeitrages wendet man folgende Formel an:

Außenbeitrag = Export (Waren und Dienstleistungen) – Import (Waren und Dienstleistungen)

Die notwendigen Daten für die Berechnung erhält man aus der Leistungsbilanz eines Landes, in der Waren, Dienstleistungen und unentgeltliche Übertragungen (Überweisungen ins und aus dem Ausland etc.) erfasst werden und nach Export und Import sortiert sind.
 
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Stichworte:
Außenbeitrag, Leistungsbilanz, Exportüberschuss, Importüberschuss, Export, Import, Ausfuhr, Einfuhr, positiv, negativ
 
 
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