Da bisher nur die Möglichkeit des Eintritts besteht, eine Verpflichtung aber noch nicht aktiv ist, sind diese Positionen
in der Bilanz auf der Passivseite unter dem Bilanzstrich zu finden, d.h. sie werden nicht in die Bilanzsumme mit einbezogen. Unterschieden werden könne dabei die folgenden Positionen:
1. Eventualverbindlichkeiten
-> mögliche zukünftige Verbindlichkeiten, die bereits heute vertraglich vereinbart sind
Beispiele:
- Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen
- Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
etc.
2. Andere Verpflichtungen
Beispiele:
- Rücknahme-Verpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften
- Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen (Wertpapiergeschäft)
- unwiderrufliche
Kreditzusagen
etc.
Auch die
Derivategeschäfte zählen zu den Außerbilanzgeschäften und werden daher nicht in der Bilanz platziert.