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Aval
 
Der Begriff „Aval“ stammt vom lateinischen Wort „avallo“, was mit „Wechsel“ übersetzt werden kann. Es ist der Sammelbegriff für Bürgschaften, Garantien und Wechselbürgschaften. Da diese üblicherweise durch Banken in Form von Krediten (Avalkredit) vergeben werden, nennt man es auch oftmals Bankaval.
Bei Avalen tritt die Bank als Bürgschafts- bzw. Garantiegeber für die Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber Dritten ein. Der Umfang des Avals richtet sich nach der Avalart sowie den vertragstypischen Formulierungen.

Avalarten unterscheidet man unter Anderem die Folgenden:

•    Anzahlungsaval: Absicherung des Anzahlungsbetrags
•    Bietungsaval: Absicherung der Ausschreibungsstelle bei Bietungszuschlag
•    Gewährleistungsaval: Absicherung des Gewährleistungsanspruchs
•    Leistungsaval: Absicherung der Zahlungen bis zur Warenlieferung bzw. Leistungserbringung
•    Mietaval: Absicherung des Mietvertrages
•    Steueraval: Absicherung gegen Steuerverbindlichkeiten
•    Wechselaval: Absicherung des Wechsel-Begünstigten
•    Zollaval: Absicherung gegen Zollverbindlichkeiten
etc.

Avale bzw. Avalkredite bieten dem Avalkreditnehmer bedeutende Vorteile. So kann beispielsweise der Einsatz liquider Mittel vermieden werden, da auf den Avalgeber zurückgegriffen werden kann. Zudem fällt lediglich eine Avalprovision an, die in der Regel sogar unterhalb des üblichen Marktzinses liegt. Die Stellung von Sicherheiten ist im Allgemeinen nicht notwendig.

Für die Banken sind Avale Eventualverbindlichkeiten, d.h. ihre Höhe sowie der Zeitpunkt der Fälligkeit sind noch nicht feststellbar. Dennoch werden sie bilanziell auf der Passivseite erfasst.
 
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Stichworte:
Aval, Avale, Avalkredit, Avalkredite, Avaldarlehen, Mietaval, Gewährleistungsaval, Bietungsaval, Anzahlungsaval
 
 
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