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Bankdienstleistung
 
Bankdienstleistungen oder auch Bankgeschäfte werden von Kreditinstituten erbracht und sind von Finanzdienstleistungen abzugrenzen, da diese von Finanzdienstleistungsunternehmen angeboten werden.
Die gesetzliche Grundlage ist das Kreditwesengesetz (KWG), welches eine Abgrenzung zwischen Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten vornimmt. Dem zufolge müssen auch Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen differenziert werden.

Zu den Bankgeschäften zählen grundsätzlich das Aktiv-, Passiv- und Dienstleistungsgeschäft.

Aktivgeschäft
Es stellt in einem Unternehmen, speziell Kreditinstitut, die Mittelverwendung dar und bezieht sich vorrangig auf das Kreditgeschäft.

Passivgeschäft
Hier wird die Mittelbeschaffung beschrieben. Es beinhaltet das Einlagengeschäft, die Refinanzierung bei anderen Kreditinstituten und die Begebung (Emission) eigener (Bank)Schuldverschreibungen.

Dienstleistungsgeschäft
Hier wird unterschieden zwischen den Zahlungsverkehrsgeschäften wie dem Überweisungsverkehr, den Wertpapiergeschäften wie dem An- und Verkauf von Wertpapieren und den sonstigen Geschäften wie die Beratung.

Nach § 1 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes zählen folgende Geschäfte zu Bankgeschäften:

1) Einlagengeschäft: Annahme fremder Gelder als Einlage (Ausnahme: Verbriefung des Rückzahlungsanspruchs in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen)

2) Pfandbriefgeschäft: siehe § 1 Abs. 1 Satz 2 Pfandbriefgesetz (PfandBG)

3) Kreditgeschäft: Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten

4) Diskontgeschäft: Ankauf von Wechseln und Schecks

5) Finanzkommissionsgeschäft: Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung

6) Depotgeschäft: Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für Andere

7) Revolvinggeschäft: Eingehung der Verpflichtung, zuvor veräußerte Darlehensforderungen vor Fälligkeit zurück zu erwerben

8) Garantiegeschäft: Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für Andere

9) Girogeschäft: Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs

10) Emissionsgeschäft: Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien

11) E-Geld-Geschäft: Ausgabe und die Verwaltung von elektronischem Geld
 
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Stichworte:
Bankdienstleistung, Bankgeschäft, Dienstleistung, Bank, Geschäft, Finanzdienstleistung, KWG
 
 
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