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Bankeinlage
 
Die Bankeinlage, oder nur Einlage, ist Guthaben auf Kontokorrent-, Termingeld- und Sparkonten und die wohl meist genutzte Anlageform.
Die Rechtsnatur von Einlagen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es sind entweder Gelddarlehen (§ 488 BGB) oder unregelmäßige Verwahrung (§ 700 BGB).

Grundsätzlich wird in der Praxis zwischen Einlagen durch Kunden und Kreditinstituten entschieden, wobei Spareinlagen nur durch Privatkunden erfolgen. Bilanziell werden bei Kreditinstituten diese Geschäfte als Einlagengeschäfte bezeichnet und auf der Passivseite erfasst.

Auf welche Art und Weise man sein Geld „aufbewahrt“, hängt ganz von den Wünschen des Anlegers ab. Bei Kontokorrentguthaben (Sichteinlagen), eher als Girokonto bekannt, nimmt man am bargeldlosen Zahlungsverkehr teil und mindert seine Bargeldhaltung. Termineinlagen sind zinsbringende Anlagen auf eher kurze Zeit. Wo hingegen Spareinlagen zur Ansammlung von Vermögen gedacht sind.

Bankeinlagen sind risikoarm. Die Sicherheit wird durch eine Standardisierung erreicht, welche sich auch auf die Wirtschaftlichkeit in Form von niedrigen Kosten auswirkt. Bei den meisten Arten von Einlagen steigen mit zunehmender Anlage- oder Bindungsdauer auch die Zinsen.
 
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Stichworte:
Bankeinlage, Bankguthaben
 
 
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