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Bankenrichtlinie
 
Die Bankenrichtlinie, auch EU-Bankenrichtlinie, ist die Regelung 2006/48/EG der Institutionen der Europäischen Union (EU) vom 14. Juni 2006 und regelt die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute der EU-Mitgliedstaaten und deren Beaufsichtigung.
Erlassen wurde die Richtlinie durch das Europäische Parlament und dem EU-Rat im Einvernehmen mit …

… dem EG-Vertrag Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft),
… der EU-Kommission und
… dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss

auf der Grundlage verschiedener Gründe, die eine Festlegung dieser Richtlinie unerlässlich erschienen ließen.

Allerdings sind von der Bankenrichtlinie auch einige Institute ausgenommen. Dazu zählen unter Anderem:

- die Zentralbanken der Mitgliedstaaten
- Postscheckämter
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
etc.

Gegliedert ist die Richtlinie dabei in 7 Titel:
TITEL I -> Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
TITEL II -> Bedingungen für die Aufnahme der Tätigkeit der Kreditinstitute und ihre Ausübung
TITEL III -> Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr
TITEL IV -> Beziehungen zu Drittländern
TITEL V -> Grundsätze und technische Instrumente für die Bankenaufsicht und die Offenlegung
TITEL VI -> Ausübungsbefugnisse
TITEL VII -> Übergangs- und Schlussbestimmungen
 
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Stichworte:
Bankenrichtlinie, EU-Bankenrichtlinie, 2006/48/EG, RL 2006/48/EG, Richtlinie, Europäische Union, EU, EG, Europäische Gemeinschaft, Kommission
 
 
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