Erlassen wurde die Richtlinie durch das Europäische Parlament und dem EU-Rat im Einvernehmen mit …
… dem EG-Vertrag Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft),
… der EU-Kommission und
… dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
auf der Grundlage verschiedener Gründe, die eine Festlegung dieser Richtlinie unerlässlich erschienen ließen.
Allerdings sind von der Bankenrichtlinie auch einige Institute ausgenommen.
Dazu zählen unter Anderem:
- die Zentralbanken der Mitgliedstaaten
- Postscheckämter
-
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
etc.
Gegliedert ist die Richtlinie dabei in 7 Titel:
TITEL I -> Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
TITEL II -> Bedingungen für die Aufnahme der Tätigkeit der Kreditinstitute und ihre Ausübung
TITEL III -> Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr
TITEL IV -> Beziehungen zu Drittländern
TITEL V -> Grundsätze und technische Instrumente für die Bankenaufsicht und die Offenlegung
TITEL VI -> Ausübungsbefugnisse
TITEL VII -> Übergangs- und Schlussbestimmungen