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Als Bankkapital wird umgangssprachlich das Eigenkapital von Banken bezeichnet und setzt sich laut Kreditwesengesetz (KWG) aus den 3 folgenden Komponenten zusammen:
1. Kernkapital
Hierzu zählt unter Anderem
-> eingezahltes Kapital ((Geschäfts-, Grund-, Stamm-, Dotationskapital und Geschäftsguthaben)
-> Offene Rücklagen
-> Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter
-> Bilanz- bzw. Zwischenbilanzgewinn
etc.
2. Ergänzungskapital
Hierzu zählt unter Anderem
-> Vorsorgereserven nach § 340f HGB
-> Vorzugsaktien (abzüglich eigener Vorzugsaktien)
-> Nicht realisierte Reserven
-> Rücklagen nach § 6b EStG zu 45%
-> Genussrechtsverbindlichkeiten
-> Längerfristige nachrangige Verbindlichkeiten
-> Haftsummenzuschlag
3. Drittrangmittel
Hierzu zählt unter Anderem
-> Kurzfristige nachrangige Verbindlichkeiten
-> Ergänzungskapital oberhalb der Kappungsgrenze gemäß § 10 Absatz 2b Satz 2 und 3 KWG
Je mehr Eigenkapital in einer Bank vorhanden ist, um so mehr können Verluste damit aufgefangen und die Zahlungsfähigkeit des Institutes unterstützt werden.
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