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Bankkundenkarte
 
Die Bankkundenkarte ist ein an das Kundenkonto gebundenes Zahlungsinstrument. Nach alter Bezeichnung ist sie eher als ec-Karte bekannt und wird heute im Allgemeinen Bankkarte genannt.
Die Bankkarte ist die Zusammenlegung von ec-Karte und Kundenkarte zu einer einheitlichen Debitkarte. Auf Grund ihrer vielseitigen Einsatzmöglichkeiten wird sie auch als Multifunktionskarte bezeichnet. So kann der Kunde ohne Einsatz der persönlichen Geheimzahl (Persönliche Identifikationsnummer = PIN) die Karte als elektronische Geldbörse (Karte mit Chip), zum bargeldlosen Bezahlen ohne Zahlungsgarantie im POZ-System (Point-of-Sale-System), d.h. Legitimation durch Unterschrift, und als Servicekarte für Kundenselbstbedienungseinrichtungen wie Kontoauszugsdrucker nutzen. Durch die Eingabe einer PIN ist der Karteninhaber dazu berechtigt, Bargeld an Geldautomaten abzuheben, im Rahmen des Electronic-Cash-Systems und des internationalen Maestro-Systems bargeldlos an automatisierten Kassen zu bezahlen, ebenfalls Kundenselbstbedienungsterminals zu nutzen und die Geldkarte (Chip) am Ladeterminal, meist die Geldautomaten, aufzuladen.

Ist man im Besitz einer solchen Karte, so hat man natürlich auch verschiedene Pflichten. Die Karte ist sorgfältig aufzubewahren und der Inhaber hat dafür zu sorgen, dass kein Dritter Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Bei Verlust einer Karte ist dies unverzüglich einem zentralen Sperrannahmedienst und dem Kreditinstitut zu melden, um eventuelle Schäden zu vermeiden. Die Haftungsregelung vor Verlustanzeige bei Schäden ist dabei wie folgt geregelt:

1. Kein Verschulden des Karteninhabers:
Schadenübernahme zu 100 % durch Bank

2. Leicht fahrlässige Pflichtverletzung:
nach den Grundsätzen des Mitverschuldens
(z.B. 80 % Bank, 20 % Karteninhaber)

3. Grob fahrlässige Pflichtverletzung:
100 % durch Karteninhaber, aber max. 500 €/ Tag

Ausgestellt wird eine Bankkarte stets auf den Namen des Kontoinhabers oder eines Bevollmächtigten.
 
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Stichworte:
Bankkundenkarte, EC-Karte
 
 
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