Beispielsweise ist im Bereich der
Kreditvergabe ist die Aufstellung eines Bankkundenprofils Voraussetzung für den weiteren Verlauf. Hierbei werden detailliert die Kreditfähigkeit und -würdigkeit des Kunden geprüft und schriftlich festgehalten.
Auch im
Wertpapierwesen ist ein solches Profil unumgänglich. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind die Kreditinstitute dazu verpflichtet, jeden Kunden im Zuge einer Wertpapierberatung unter Anderem nach seinen Erfahrungen und Kenntnissen mit Wertpapiergeschäften, seinen Zielen und seinen finanziellen Verhältnissen zu fragen und zu dokumentieren.