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Bankregel, Goldene
 
Die Goldene Bankregel ist eine der Finanzierungsregeln eines Finanzinstitutes und regelt die Verwendung von Einlagen der Kunden (z.B. Sichteinlagen) im Kreditgeschäft an Kunden.
Diese Regel besagt, dass sich Kredite, die ausgegeben werden, hinsichtlich ihrer Laufzeit und Rückzahlung mit der Laufzeit und Verfügung der geleisteten Einlage, aus der das Kapital für das Darlehen stammt, decken sollen.

Beispiel:
Ein Kunde legt bei einer Bank ein Termingeld für 30 Tage an. Dieses Kapital sollte die Bank nur für Kredite auf maximal 30 Tage verwenden.

Bei der Beachtung dieser Regelung spricht man auch von Fristenkongruenz (Deckungsgleichheit), d.h.
-> kurzfristige Einlagen für kurzfristige Kredite
-> mittelfristige Einlagen für kurz- und mittelfristige Kredite
-> langfristige Einlagen für kurz-, mittel- und langfristige Kredite


In der Bankpraxis aber werden beispielsweise Sichteinlagen ach für längerfristige Kredite ausgegeben, da sich aus Erfahrung gezeigt hat, dass auf den Konten stets ein gewisser Bodensatz (durchschnittliches ständiges Guthaben) vorhanden ist, der dafür verwendet wird.
 
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Stichworte:
Goldene Bankregel, Finanzierungsregeln, Regel, Bank, Gold
 
 
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