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Baratgeschäft
 
Baratgeschäft, auch Barattgeschäft geschrieben oder Bartergeschäft genannt, ist eine spezielle Form des Kompensationsgeschäftes zwischen zwei Marktteilnehmern. Hier erfolgt ein Austausch von zwei Waren oder Wertpapieren üblicherweise ohne jegliche Einschaltung von Geld.
Bei einem Baratgeschäft wird vor allem darauf geachtet, dass die beiden Tauschgüter den annähernd gleichen Wert aufweisen, um keinen Geschäftspartner zu benachteiligen. Das Geschäft kommt allerdings nur dann zu Stande, wenn der Lieferant die geforderte Ware auch liefert und der Austausch gegen die andere Waren (Gegengeschäft) statt findet. Dabei ersetzt die erste Lieferung die Rechnung.

Ebenfalls muss darauf geachtet werden, dass der Wert der Ware den aktuellen Marktpreisen entspricht, da

... bei einem höheren Marktpreis der Kunden die Ware hätte teurer verkaufen und somit mehr Gewinn machen können oder

... bei einem niedrigeren Marktpreis der Abnehmer die Ware hätte günstiger einkaufen können

Baratgeschäfte werden in der Regel nur bei auf Grund der folgenden Tatsachen getätigt:

- Neukundengewinnung
- Referenzkundengewinnung
- Folgegeschäfte im Zubehör- oder Servicebereich möglich
- Cross-Selling
 
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Stichworte:
Baratgeschäft, Barattgeschäft, Bartergeschäft
 
 
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