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Bareinzahlung
 
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Eine Bareinzahlung gehört zu den halbbaren Zahlungen im Zahlungsverkehrssystem und wird über das Kassengeschäft abgewickelt. Unter „halbbar“ versteht man die Einzahlung von Bargeld auf ein Konto, wo es dann zu Buchgeld wird. Solche Konten können Kontokorrent-, Darlehens- oder Sparkonten sein.

Bei Bargeldeinzahlungen ist zu differenzieren zwischen Zahlungen auf das eigene oder auf ein fremdes Konto. Der Unterschied besteht dabei vor allem in der Gebührenregelung und dem Gutschriftsdatum. Fremdeinzahlungen erfolgen in der Regel mit erhöhten Gebühren und späteren auf die Wertstellung bezogenen Gutschriften als bei Einzahlungen auf das eigene Konto. Hier ist das Institut verpflichtet, die Einzahlung taggleich bzw. zeitnah zu verbuchen. Bei Zahlungen an fremde Konten wird der Betrag erst auf ein Verrechnungskonto der Bank, bei der die Einzahlung getätigt wird, gutgeschrieben und dann an den jeweiligen Empfänger weitergeleitet.

Auch die benötigten Belege unterscheiden sich bei den beiden Einzahlungsformen. Für Zahlungen auf das eigene Konto wird ein allgemein gültiger Einzahlungsbeleg genutzt, sofern man nicht an einem dafür vorgesehenen Automaten mittels seiner Bankkarte (keine Geheimzahl notwendig) das Geld einzahlt. Fremdeinzahlungen erfolgen mit einem Zahlschein, der sich vor allem dadurch unterscheidet, dass auf diesem die Bankleitzahl des empfangenden Kreditinstitutes angegeben werden muss und auch ohne Unterschrift gültig ist.

Bei jeder Einzahlung, die ein Kunde tätigen möchte, egal ob an der Kasse oder einem Automaten, wird die Echtheit des Bargeldes und die Übereinstimmung des Betrages mit der Angabe des Kunden genau geprüft. Außerdem sind ab einer Summe von 15.000 € die Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GWG) zu beachten, d.h. der Einzahlende ist zu identifizieren und alles Wichtige muss aufgezeichnet werden.

 
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Stichworte:
Bareinzahlung, Girokonto, Konto, Bank, Geldinstitut
 
 
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