Diese Dienstleister zählen und sortieren die Münzen und Banknoten eines
Kreditinstitutes und sondern beschädigte oder gefälschte Stücke aus. Der Restbetrag wird dann dem entsprechenden Auftraggeber auf einem gesonderten Konto gutgeschrieben.
In Deutschland benötigen Bargeldbearbeiter seit 1998 eine
Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), welche diese auch überwacht, um betrügerische Machenschaften auszuschließen.