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Bartergeschäft
 
Das Bartergeschäft ist eine Form des Kompensationsgeschäftes zwischen zwei Marktteilnehmern, d.h. es findet ein Tauschgeschäft zwischen den Partnern von Waren gegen Ware ohne den Einsatz von Geld statt.
Voraussetzung für das Bartergeschäft ist, dass die Tauschgüter einen (annähernd) gleichen Wert haben. Die Kunden machen in der Regel ein Geschäft mit einem Lieferanten davon abhängig, dass dieser auch von ihm Ware abnimmt (Gegengeschäft). Die Warenlieferung soll die Rechnung ersetzen, d.h. die gelieferte Ware soll mit Ware bezahlt werden.

Allerdings sollte bei einem Bartergeschäft darauf geachtet werden, dass die Preise den aktuellen Marktpreisen entsprechen, denn

1.) der Kunde macht sonst Verlust, da er es am Markt hätte teurer verkaufen und somit mehr Gewinn machen können oder

2.) der Lieferant macht Verlust, da er die Ware hätte am Markt günstiger erhalten können.


Außerdem macht ein solches Kompensationsgeschäft strategisch gesehen nur Sinn, wenn

- Neukunden gewonnen werden,
- Referenzkunden gewonnen werden,
- Folgegeschäfte im Zubehör oder Servicebereich in Aussicht stehen oder
- Cross-Selling möglich ist.


Bei einem Bartergeschäft gibt es demzufolge nur einen Lieferantenvertrag, allerdings keine Rechnungstellung oder Ähnliches.
 
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Stichworte:
Bartergeschäft, Barter, Geschäft, Kompensationsgeschäft, Tauschgeschäft, Tausch, Geld, Ware
 
 
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