Diese Klausel wird seitens der kartenausgebenden Unternehmen im
Händlervertrag vereinbart. Die Firma
MasterCard hat zum 01. Januar 2005 als erster Kartenanbieter diese Barzahlungsklausel in Europa (EWR-Staaten) abgeschafft. Auch sonst wird vor Allem bei größeren Zahlungen eher weniger auf diese Regelung geachtet.
Verstöße dagegen werden mit vereinbarten Konventionalstrafen geahndet.