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Basel II
 
Basel II ist ein Regelwerk des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht und bezieht sich auf die Eigenkapitalgestaltung von Kreditinstituten. Es regelt also die gesamten Eigenkapitalvorschriften.
Basel II wurde Ende 2006/ Anfang 2007 eingeführt und gilt seitdem als Richtlinie aller Institute der Europäischen Union (EU) bezüglich der Eigenkapitalanforderung. Aufbauend auf Basel I besteht die zweite Rahmenvereinbarung aus den folgenden 3 Säulen:

1) Mindestkapitalanforderungen an die Banken
2) Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess
3) Erweiterte Offenlegung

Mindestkapitalanforderungen
Der Kapitalkoeffizient beträgt weiterhin 8 %, d.h. das Verhältnis vom haftenden Eigenkapital zu den gewichteten Risikoaktiva darf nicht geringer sein. Neben den Marktrisiken und Kreditrisiken werden auch operationale Risiken mit einbezogen, d.h. es müssen diese drei Bereiche mit Eigenkapital unterlegt werden, um die Risiken einzudämmen.

Berechnung der gewichteten Risikoaktiva:

Gewichtete Risikoaktiva aus dem Kreditgeschäft
+ ((Marktrisiken + operationelle Risiken) * 12,5)


Das Ergebnis muss ≥ 8 % sein.

Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess
Dieser wird auch als Supervisory Review Process (SRP) bezeichnet. Grundsätzlich soll damit ein umfassenderes Risikomanagement in den Instituten eingeführt werden. Kontrolliert wird dies durch die entsprechenden Aufsichtsbehörden.

Erweiterte Offenlegung
Die Banken sind verpflichtet, präzisere Offenlegungen vorzunehmen, um den Marktteilnehmern einen besseren Einblick in das Risikoprofil des Unternehmens zu gewähren.

Die Offenlegungsvorschriften beziehen sich auf die folgenden Bereiche der Bank:

- Anwendungsbereich der Eigenkapitalvorschriften (Konsolidierungsniveau);
- Kapitalstruktur
- Kapitaladäquanz
- Kreditrisiko
- Beteiligungen
- Marktrisiko
- Operationelles Risiko
- Zinsrisiko im Bankbuch
- Kreditrisiko mindernde Techniken
- Verbriefungen
- auf internen Ratings basierende Ansätze (IRB)
 
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Stichworte:
Basel II, Baseler Ausschuss, Basel I, Basel, Eigenkapital
 
 
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