Werbebuchung  
Impressum  
Unsere Projekte
  Das Finanz-Lexikon.de- Team
betreibt folgende weitere
Finanz- Verbraucherportale:
   
  Kostenlose Kreditkarte
VISA Cards und MasterCards
auf Dauer ohne Grundgebühr
www.kostenlose-kreditkarte.de
   
  Schufafreies Girokonto
incl. Prepaid-MasterCard
ohne Auskunft, ohne Ablehnung
www.global-mastercard.de
   
  Kredit ohne Vorkosten
Sofortentscheidung in 60s!
Jetzt hier online beantragen.
www.deutschland-kredit.de
   
  Kostenlose VISA Card
Bis zu 45 Tage zinsfrei zahlen
Antrag+ Entscheidung online!
www.deutschland-kreditkarte.de
   
Seite weiterempfehlen
  Informieren Sie jetzt
ihre Freunde über dieses
Finanzlexikon per FreeSMS.
»
   
Mehr Infos zum Thema
 
 
Bauspardarlehen
 
Das Bauspardarlehen ist ein zweck- und objektgebundener Kredit und wird von Bausparkassen gewährt. Besichert wird er in der Regel durch Eintragung eines zweitrangigen Grundpfandrechts zu Gunsten der gewährenden Bausparkasse.
Ein Bauspardarlehen gibt es nur in Verbindung mit einem Bausparvertrag und wird vor allem zum Erwerb von Wohneigentum wie Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen, zur Modernisierung, zum Erwerb von Bauland aber auch zur Umschuldung anderer Verbindlichkeiten (andere Darlehen) genutzt. Die Differenz zwischen der vereinbarten Bausparsumme und dem angesparten Guthaben ist dabei das Bauspardarlehen (z.B. 60 % der Bausparsumme).

Wann das Darlehen ausgezahlt wird, hängt von der Finanzierungsform ab. Man kann vor- oder zwischenfinanzieren lassen oder wartet ab, bis der Bausparer zuteilungsreif wird. Bei der Vorfinanzierung wird das Darlehen sofort ausgezahlt und zeitgleich ein Bausparvertrag mit der entsprechenden Summe abgeschlossen. Kommt dieser dann zur Auszahlung wird das Darlehen mit dem Guthaben abgelöst. Man hat also bei dieser Variante anfänglich zwei Belastungen: der monatliche Sparbetrag für den Bausparvertrag und die Zins- und Tilgungsleistungen für das Darlehen. Bei der Zwischenfinanzierung ist der einzige Unterschied, dass der Bausparvertrag bereits besteht.

Ob die Finanzierung von der Bausparkasse oder einem anderen Kreditinstitut vorgenommen wird, ist dabei nicht wichtig. Beachten sollte man nur, auf wen das Grundpfandrecht eingetragen wird. Finanziert ein Kreditinstitut das Vorhaben, so wird anfangs für dieses eine Grundschuld als Besicherung eingetragen und nach Auszahlung des Bausparguthaben an die Bausparkasse abgetreten, da mit dem Guthaben der Kredit des Institutes abgelöst (vollständig getilgt) wird und ab diesem Zeitpunkt das Bauspardarlehen der Bausparkasse zu laufen beginnt, falls das noch notwendig ist. Auf jeden Fall ist aus steuerlichen Gründen bei jeder Form der Verwendungszweck des Bauspardarlehens nachzuweisen.
 
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
 
Stichworte:
Bauspardarlehen, Bausparvertrag
 
 
Volltext-Suche
Social Bookmarks
Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd
Google Bookmarks Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yigg
Buchstaben-Suche
 1   A   Ä   B   C   D   E   F   G     
 H   I   J   K   L   M   N   O   Ö     
 P   Q   R   S   T   U   Ü   V   W     
 X   Y   Z                 
Finanzbegriffe
Ein Projekt von Online Marketing Agentur | Alle Rechte vorbehalten