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Beamtendarlehen (Beamtenkredit)
 
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Beamtendarlehen sind - ableitbar aus der Bezeichung - Darlehen für Berufsgruppenmitglieder, die die Möglichkeit einer Verbeamtung besitzen. Das sind z.B. Beamte aus dem Justitzvollzug, Polizisten, Bundesgrenz-schutzmitarbeiter, Berufssoldaten, Beamte der Verwaltungen oder verbeamtete Lehrer.

Das Darlehen setzt sich aus einem tilgungsfreien Darlehen und einer Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung zusammen. Es handelt sich quasi um eine beliehene Kapitallebens-oder Rentenversicherung. Über die Laufzeit hinweg werden Zinsen und Versicherungsprämien gezahlt. Die Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung hat meist die gleiche Höhe und vor allem Laufzeit wie das Darlehen und am Ende der Laufzeit wird das Darlehen durch diese Versicherung getilgt. Eventuelle Überschussbeteiligungen bzw. Gewinn-beteiligungen am Ende der Laufzeit werden ausgezahlt.

Der Darlehensnehmer darf nicht älter als 53 sein und die Laufzeit sollte nicht über das 75igste Lebensjahr hinausgehen. Desweiteren darf kein Negativeintrag bei der Schufa vorliegen. Sollte der Antragsteller laufende Kredite haben, ist ein Darlehen möglich, wenn diese (mit Ausnahme von Hypotheken und Baufinanzierungen) umfinanziert werden.
Für die Antragstellung wird die letzte Gehaltsabrechnung und der Nachweis der Unkündbarkeit als Beamter auf Lebenszeit benötigt. Als Sicherheit für den Darlehensgeber gilt die notariell beglaubigte stille Gehaltsabtretung.

Der Vorteil eines Beamtendarlehens sind die niedrigen Festzinssätze über die gesamte Laufzeit, die deshalb möglich sind, weil eine sichere Versorgungssituation durch den Beamtenstatus gewährleistet ist. Die Laufzeit liegt zwischen 12 und 20 Jahren.

Die mögliche Darlehenshöhe kann beim Beamtendarlehen vom 20 bis zum 24fachen des monatlichen Nettoeinkommens reichen. Das ist normalerweise eine Höhe zwischen 5000-75000 Euro, wobei nach Abzug der monatlichen festen Kosten und Raten, für Verheiratete noch 750 Euro, für Ledige 600 Euro und für jedes Kind 240 Euro übrig bleiben sollen. Sonderrückzahlungen sind jederzeit ab einer Summe von 2.500 Euro möglich. Das Darlehen, bzw der Kredit kann auch vorzeitig gekündigt werden, allerdings ergeben sich Nachteile durch die Besteuerung der Zinserträge aus der Lebensversicherung, wenn die Kündigung vor Ablauf von 12 Jahren liegt.

 
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Stichworte:
Beamtendarlehen, Beamtenkredit
 
 
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