Das Bearbeitungsentgelt im Kreditwesen stellt eine
Entschädigung für die Prüfung der Kreditwürdigkeit und für die Bewertung der gestellten Sicherheiten dar und durch den Darlehensnehmer zu tragen. Im Zuge eines Kreditantrages sind die Institute dazu verpflichtet, die Unterlagen der Kunden zu analysieren, Darlehensangebote zu erstellen und alle Punkte des Vertrages zu kontrollieren. Dieser große Zeit- und Personalaufwand soll mit Hilfe dieser Gebühr abgegolten werden.
In der Regel legen die Kreditgeber einen
Pauschalsatz (z.B. 2 %) fest, der auf den Darlehensbetrag berechnet wird. Es kann aber auch vorkommen, dass
Pauschalbeträge (z.B. 500 €) festgelegt sind, unabhängig vom Darlehensbetrag und der Laufzeit. Dieser Betrag wird dann entweder auf den Nettodarlehensbetrag aufgeschlagen und mitfinanziert oder bei Auszahlung abgezogen.
Beispiel
Benötigte Darlehenssumme = 10.000 €
Bearbeitungsentgelt = 2 %
Bruttodarlehenssumme = 10.200 € (10.000 € + (10.000 € * 2 %)) oder 9.800 € (10.000 € - (10.000 € * 2 %)
Je höher der Kreditbetrag ist, umso so höher ist demzufolge auch das Bearbeitungsentgelt. Allerdings ist vorteilhaft, dass es
nur einmalig direkt bei Abschluss des Darlehensvertrages gezahlt werden muss und nicht wiederkehrend anfällt.
Das Bearbeitungsentgelt beeinflusst außerdem unter Anderem den effektiven Jahreszins, da hier alle Kreditkosten unter Berücksichtigung der Laufzeit mit eingerechnet werden. Je höher also die Gebühr ist, umso höher ist auch der effektive Jahreszins des Darlehens.