Bezogen auf den Finanzbereich spielt die Begebbarkeit zum Einen im Zahlungsverkehr (Übertragung von Buchgeld durch
Überweisung etc.) und zum Anderen im Wertpapierwesen eine große Rolle. Beim Letzteren findet sogar eine Untergliederung der Wertpapiere nach der Übertragbarkeit bzw. Begebbarkeit statt:
1. Inhaberpapiere (lauten auf Inhaber)
2. Oderpapiere (lauten auf namentlich Berechtigten)
3. Rektapapiere (lauten auf Namen einer Person)